Dienstag, 27. November 2012

Workshop / 10.12. / Nutzung des Internets und Vertragsrecht für Künstler.

Nutzung des Internets und Vertragsrecht für Künstler.
Was ist für Künstler bei der Nutzung des Internets zu beachten?

Richtig genutzt bietet das Internet eine preisgünstige und aufgrund der weiten Verbreitung effektive Marketingmöglichkeit für Künstler. Fallstricke wie das Urheberrecht Rechte am eigenen Bild, die Anforderungen an ein rechtmäßiges Impressum sowie Besonderheiten bei der Nutzung von Social-Media wie Facebook stellen wir in leicht verständlicher Form vor, damit teure Abmahnungen den Marketingeffekt nicht konter- karieren.
Was ist bei Verträgen für Künstler zu beachten?
Wer eines seiner Werke verkauft, begibt sich damit nicht der Rechte an dem Werk selbst. Gerade bei digitalen Medien empfiehlt sich jedoch der Abschluss eines Lizenzvertrages. Lizenzverträge sind darüber hinaus auch im analogen Bereich wichtig. Der Kunstmarkt
ist nach wie vor vom Handschlag und vom Diktum der Mündlichkeit geprägt. Kaufverträge werden selten schriftlich fixiert. Später kann es daher über den Inhalt Unstimmigkeiten geben. Dies gilt in gleicher Weise für Galerie- und Ausstellungsverträge. Einen weiteren Aspekt stellt der Abschluss von Verträgen über Auftragsarbeiten dar. Hier wird häufig übersehen, dass auch bei mündlichen Vereinbarungen ein bindender Vertrag zustande kommt.

Die Kanzlei Dr. Mahmoudi Partner Rechtsanwälte hat sich seit 2005 als deutschlandweit beratende Kunstrechtskanzlei etabliert. Die beiden Partnerinnen der Kanzlei sind Gründungsmitglieder des Instituts für Kunst- und Recht Heidelberg. Für ihr erfolgreich umgesetztes Konzept, sich auf das Kunstrecht und die Anforderungen des Kunstmarkts zu spezialisieren, ist die Kanzlei mit dem 1. Platz des bundesweiten Kanzleigründungs- preises ausgezeichnet worden. Das Kunstrecht ist eine Querschnittsmaterie, die jedoch maßgeblich vom Urheber – und Designrecht geprägt wird. Es handelt sich dabei um Teilaspekte des gewerblichen Rechtsschutzes. In diesem Bereich sind die Partnerinnen der Kanzlei als Fachanwälte qualifiziert. Darüber hinaus hat Frau Yasmin Mahmoudi in England das noch speziellere Diploma in Art Law erzielt. Ergänzend dazu berät die Kanzlei im Arbeitsrecht.

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Dr. Nathalie Mahmoudi
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz www.mahmoudi-rechtsanwälte.de

Montag, 10. Dezember 2012
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.
18:00 Einlass, Veranstaltung: 18:30-21:30 Uhr.
Die Vorträge finden im Motoki Kollektiv, Stammstr. 32, 50823 Köln statt.
Eine Anmeldung unter kulturpaten@stadt-koeln.de bis zum 30.11.12 ist unbedingt erforderlich.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen